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Buchungs- und Stornobedingungen

Es gelten – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – die Anwendung österreichischen Rechts, als Gerichtsstand Innsbruck und die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)“ mit der Maßgabe als vereinbart, dass im Fall einer Absage nach bereits verbindlich erfolgter Buchung, der Mieter für den dadurch entstehenden Schaden des Vermieters haftet; sofern der Vermieter den Schaden nicht durch eine neuerliche Vermietung mildern oder verhindern kann, ist der entstandene Schaden vom Mieter zu tragen, wobei der Vermieter den durch die neuerlichen Vermietungsbemühungen entstehenden Aufwand jedenfalls bis zur Höhe des Anzahlungsbetrages verrechnen kann.

AGB für die Hotellerie 2006